Datenschutzerklärung

Diese Erklärung sagt, welche Personendaten bei der Nutzung von tech-exam anfallen, wozu sie bearbeitet werden, wie lange sie bleiben und wer sie zu sehen bekommt. Sie richtet sich nach dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Verantwortliche Stelle

Lukas Roth Birrenbergstrasse 6 5620 Bremgarten Schweiz Fragen zum Datenschutz sowie Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren: info@tech-exam.ch

Verantwortlichkeit

Setzt eine Schule tech-exam für ihren Prüfungsbetrieb ein, ist die Schule für die Daten der Lernenden verantwortlich. Wir bearbeiten sie in ihrem Auftrag und nach ihren Weisungen. Anfragen zu Prüfungsdaten richten Lernende und Eltern deshalb an die Schule; wir unterstützen sie dabei. Für das Konto einer Lehrperson sind wir selbst verantwortlich.

Welche Daten anfallen

Von Lernenden: Vorname, Name, E-Mail-Adresse, die Prüfungsabgaben und die Bewertungen dazu. Von Lehrpersonen: Name, E-Mail-Adresse und Anmeldedaten des Kontos, dessen Einstellungen sowie die Inhalte, die sie anlegen — Prüfungen, Aufgaben, Musterlösungen, Bewertungscode und die eigene Fragensammlung. Dazu technisch Notwendiges: der Zeitstempel der Teilnahme und der letzten Anmeldung sowie die Kennung, mit der sich Gerät und Browser beim Anmelden zur Prüfung melden. Angezeigt wird der Lehrperson daraus Gerät und Browser — etwa «Windows · Chrome», beim Überfahren ausführlicher —, damit sie helfen kann, wenn während der Prüfung an einem Gerät etwas klemmt. Die Kennung wird zusammen mit der Teilnahme gelöscht. Meldet sich eine Lehrperson an, hält der Anmeldedienst zudem fest, wann und von welcher Geräteadresse aus das geschah. Analyse- und Werbedienste sind nicht eingebunden. Wir erstellen keine Profile und werten das Verhalten nicht über den Prüfungszweck hinaus aus.

Wozu wir sie bearbeiten

Prüfungen durchführen, bewerten und die Ergebnisse zurückgeben. Konten von Lehrpersonen verwalten und die Anmeldung ermöglichen. Den Betrieb sicherstellen und Missbrauch abwehren. Zu anderen Zwecken werden die Daten nicht verwendet, und sie werden nicht verkauft. Ein Teil der Bewertung entsteht dabei automatisch: Geschlossene Fragen und Programmieraufgaben werden nach den Vorgaben der Lehrperson vorbewertet, sobald eine Prüfung geschlossen wird. Die Lehrperson sieht jede dieser Bewertungen, kann sie ändern und entscheidet, ob und wann sie zurückgeht — was bei den Lernenden ankommt, hat immer ein Mensch freigegeben.

Auf welcher Grundlage

Prüfungsdaten werden auf Grundlage des öffentlichen Auftrags der Schule bearbeitet, nicht gestützt auf eine Einwilligung: Wer zu einer Prüfung antreten muss, könnte eine Einwilligung nicht frei verweigern. Die Konten von Lehrpersonen beruhen auf dem Nutzungsverhältnis mit uns.

Wo die Daten liegen

Datenbank, Anmeldung und Dateiablage stehen in der Schweiz. Die Sicherungen liegen verschlüsselt auf einem Gerät in der Schweiz. Aus unserem Betrieb gehen drei Bekanntgaben ins Ausland. Erstens werden die Webseite und die Anwendung über GitHub Pages ausgeliefert (GitHub, Inc., USA); beim Abruf fällt dort die IP-Adresse des Geräts an. Zweitens läuft der Versand der E-Mails — Prüfungsergebnisse, Registrierung, Passwort-Zurücksetzung, Nachrichten aus dem Kontaktformular — über Resend, einen Dienstleister mit Sitz in den USA; versendet wird aus einem Rechenzentrum in Irland, die Zustellprotokolle liegen in den USA. Übermittelt werden E-Mail-Adresse, Name und Prüfungsergebnis, beim Kontaktformular Ihre Adresse und Ihr Text. Drittens geht an einen KI-Dienst in den USA, was eine Lehrperson ihm selbst übergibt, wenn sie Fragen für ihre Sammlung mit KI-Unterstützung übernimmt oder erzeugt: das hochgeladene Prüfungsdokument oder die Angaben zum gewünschten Thema. Dieser Weg läuft nur auf ihre Auslösung an; Daten von Lernenden erreichen ihn nie. Alle drei stützen sich auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, in der Fassung für die Schweiz. Der Auslieferungsdienst ist zusätzlich unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert; der Versanddienst für E-Mails und der KI-Dienst sind es nicht. Der KI-Dienst darf die übermittelten Inhalte vertraglich nicht zum Training seiner Modelle verwenden und löscht sie nach eigener Angabe innert dreissig Tagen. Programmieraufgaben werden in einer Programmierumgebung bearbeitet, die von der ETH Zürich entwickelt und betrieben wird; das Prüfungsgerät lädt sie direkt von dort. Die ETH erfährt dabei die Adresse des Geräts und den Zeitpunkt des Abrufs. Der geschriebene Code wird in dieser Umgebung bearbeitet und ausgeführt, ohne Namen und ohne Bewertung: Wem er gehört und wie er bewertet wird, erfährt sie nicht. Die Umgebung steht in der Schweiz. Bei einer Robotikaufgabe lädt die Umgebung zusätzlich einen Simulator des micro:bit-Projekts nach, einer Organisation mit Sitz im Vereinigten Königreich. Auch dabei fällt nur die Adresse des Geräts an. Der Bundesrat anerkennt den dortigen Datenschutz als angemessen; diese Bekanntgabe braucht deshalb keine zusätzliche vertragliche Absicherung. Sie erfolgt nur in Aufgaben, die die Lehrperson als Robotikaufgabe gestellt hat — in jeder anderen Aufgabe wird der Simulator nicht geladen. Führt eine Lehrperson beim Korrigieren automatische Bewertungen aus, holt ihr Gerät dafür einmalig eine Programmbibliothek von einem öffentlichen Verteilnetz. Betrieben wird dieses von einer Organisation mit Sitz im Vereinigten Königreich; dort fällt die Adresse des Geräts an. Auch hier anerkennt der Bundesrat den dortigen Datenschutz als angemessen. Die Abgaben verlassen das Gerät nicht — bewertet wird auf ihm. Trägt eine Lehrperson zu einer Prüfung Hilfsmittel ein — ein Nachschlagewerk, eine Formelsammlung —, ruft das Prüfungsgerät diese unmittelbar bei der Stelle ab, die sie bereitstellt. Wohin das führt, entscheidet die Lehrperson mit ihrem Eintrag; auch dabei fällt dort die Adresse des Geräts an. Prüfungsdaten übermitteln wir nicht dorthin.

Was auf dem Gerät gespeichert wird

Damit die Plattform überhaupt arbeiten kann, legt sie einiges im Speicher des Browsers ab — auf dem Gerät, vor dem Sie sitzen, nicht bei uns. Während einer Prüfung sind das die Entwürfe der Antworten und ein Vermerk darüber, wer gerade angemeldet ist: Stürzt das Gerät ab oder wird das Fenster geschlossen, ist die Arbeit deshalb nicht verloren. Dazu kommen die gewählte Sprache und, bei Lehrpersonen, die Anmeldung, damit sie nicht bei jedem Aufruf neu einzugeben ist. Nichts davon dient der Beobachtung, und nichts davon geht an Dritte. Am Ende einer Prüfung räumt das Prüfungsgerät die Entwürfe selbst weg — auf einem geteilten Gerät bleibt nichts für die nächste Person liegen. Ablehnen lässt sich das in den Einstellungen des Browsers; dann übersteht allerdings kein Entwurf einen Absturz.

Wer sie zu sehen bekommt

Eine Lehrperson sieht ausschliesslich ihre eigenen Prüfungen und die Abgaben dazu. Lernende sehen ihre eigene Arbeit und nach der Rückgabe ihre Bewertung, nie die Arbeit anderer. Dazu kommen Dienstleister, die in unserem Auftrag bearbeiten: der Betreiber der Datenbank Supabase mit Servern in der Schweiz, der Versanddienst für E-Mails, die Auslieferung der Webseite, die Weiterleitung unserer Kontaktadresse (Rechenzentren in der EU) und die Verfügbarkeitsüberwachung (EU). Sie sind vertraglich gebunden und dürfen die Daten nur für uns bearbeiten; die Verträge der beiden grössten stehen öffentlich: Datenbank und Mailversand. Der KI-Dienst kommt nur dazu, wenn eine Lehrperson ihn auslöst; Daten von Lernenden erhält er nie. Der Betreiber der Datenbank hat seinen Sitz nicht in der Schweiz. Die Daten liegen auf seinen Servern hier, seine Leute können aber für Betrieb und Unterstützung von ihren Standorten aus darauf zugreifen; auch das stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission in der Fassung für die Schweiz. Die Programmierumgebung der ETH Zürich ist kein Dienstleister, sondern ein Angebot einer Hochschule, das in die Prüfung eingebunden wird; sie ist nicht an unsere Weisungen gebunden. Bei ihr fällt allein die Adresse des Geräts an, keine Prüfungsinhalte. Darüber hinaus werden keine Daten weitergegeben.

Aufbewahrung und Löschung

Für jede Prüfung setzt die Lehrperson eine Aufbewahrungsfrist zwischen 30 und 730 Tagen; voreingestellt sind 365. Gezählt wird ab dem Start der Prüfung. Danach werden Abgaben, Bewertungen und Teilnahmen automatisch gelöscht; dieselbe Löschung lässt sich jederzeit von Hand auslösen. Konten von Lehrpersonen bleiben bis zu ihrer Löschung, die jederzeit selbst möglich ist. Wird ein Konto zwölf Monate lang nicht mehr benutzt, löschen wir es von uns aus; zwei Monate und nochmals zwei Wochen vorher weisen wir per E-Mail darauf hin, und eine einzige Anmeldung setzt die Frist zurück. Mit dem Konto verschwinden die daran hängenden Prüfungen samt Abgaben und Bewertungen. In den Sicherungen ist eine gelöschte Abgabe noch bis zu rund einem Jahr enthalten; sie verschwindet mit dem letzten Stand, der sie enthält.

Wie wir sie schützen

Alle Verbindungen sind verschlüsselt. Die Sicherungen sind ebenfalls verschlüsselt; der Schlüssel dazu liegt nicht auf demselben Gerät. Der Zugriff ist nach Rollen getrennt, und die Trennung wird in der Datenhaltung selbst durchgesetzt, nicht erst in der Oberfläche. Ein Datensicherheitsvorfall wird der zuständigen Behörde gemeldet, sobald er ein hohes Risiko für die betroffenen Personen erwarten lässt; die Betroffenen werden informiert, wenn es zu ihrem Schutz nötig ist.

Wenn Sie uns schreiben

Über das Kontaktformular übermitteln Sie uns Ihre E-Mail-Adresse, das gewählte Anliegen und Ihren Text. Wir verwenden diese Angaben allein zur Beantwortung: keine Werbung, keine Weitergabe an Dritte. Die Nachricht wird zugestellt und nicht zusätzlich gespeichert; sie bleibt in unserem Postfach, bis das Anliegen erledigt ist. Der Weg dorthin führt über denselben Versanddienst wie die übrigen E-Mails und über eine Weiterleitung mit Servern in der Europäischen Union. Sie erreichen uns ebenso unter info@tech-exam.ch. Für ein Auskunfts- oder Löschbegehren sind beide Wege gleichwertig.

Ihre Rechte

Sie können Auskunft über die zu Ihnen bearbeiteten Daten verlangen, unrichtige Daten berichtigen lassen, die Löschung verlangen und die Herausgabe in einem gängigen Format fordern. Für Prüfungsdaten wenden Sie sich an die Schule, die die Prüfung durchgeführt hat — sie ist dafür verantwortlich. Für alles andere schreiben Sie an info@tech-exam.ch. Wir antworten innert 30 Tagen. Sie können sich auch an die zuständige Datenschutzbehörde wenden: an öffentlichen Schulen im Kanton Aargau an die kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz, im Übrigen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Stand: September 2026. Wesentliche Änderungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.